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Wer darf wann an verunfallten HV-Autos arbeiten?

Qualifikation DGUV-I 200-005 Stufe 1, Stufe 2 oder Stufe 3? Welche dieser drei Stufen benötigen professionelle Pannenhelfer und Personal das verunfallte Autos bergen soll? Entscheidend dabei ist die schwere des Unfalls oder ob es sich nur um das Abschleppen eine Pannenautos handelt.
Nissan Leaf Crash 75 kmh
Crashtest für die Unfallforschung an Hochvoltautos im Dekra-Crash-Test-Center in Neumünster. Bild: Dekra

Panne

Ist das Fahrzeug als eigensicher eingestuft, darf es von jedem Kfz-Fachmann oder Abschlepper mit einer Mitarbeiterqualifikation nach DGUV-Information 200-005 (BGI/GUV-I 8686) Stufe 1 abgeschleppt und instandgesetzt werden.

Unfall

Wie bei der Panne kann der Abschleppdienst dann einen Mitarbeiter mit der notwendigen Qualifikation DGUV-I 200-005 Stufe 1 an den Unfallort schicken. Liegt ein Schaden an der Hochvoltkomponente vor, ist der Mitarbeiter verpflichtet, einen Fachkundigen für Arbeiten an HV-eigensicheren Systemen in Kraftfahrzeugen der Stufe 2 hinzuzuziehen (z. B. Feuerwehr, Vertragswerkstatt, Fahrzeughersteller), der die Spannungsfreischaltung des verunfallten Fahrzeugs vornehmen darf und die Spannungsfreiheit feststellt. Danach kann das Fahrzeug an einen Mitarbeiter Stufe 1 übergeben werden, um es gefahrlos zu verladen und abzutransportieren.

Liegt bei dem verunfallten HV-Fahrzeug ein offensichtlicher Defekt am Akku vor (z. B. mechanische Verformung, ungewöhnliche Wärmeentwicklung/Brandgefahr, geöffneter HV-Speicher), ist ein Hochvoltspezialist der Stufe 3 (Arbeiten unter Spannung am HV-System und Arbeiten in der Nähe berührbarer unter Spannung stehender Teile) erforderlich. Nur dieser kann entscheiden, wie mit dem Fahrzeug weiter zu verfahren ist. Gegebenenfalls muss in dem letzten Fall das Fahrzeug in einem „Brandschutzcontainer“ verwahrt werden.

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