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Elektromobilität: Sachverständige betonen Pflicht zum Brandschutz

Mit steigenden Zahlen von Elektrofahrzeugen und Ladestationen, steigt auch die Brandgefahr. Darauf weist der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) hin und gibt folgende Tipps.
Bei Wallboxen muss auch das Thema Brandschutz mitgedacht werden. Bild: E.ON

Der Verband empfiehlt deshalb sensible Rauchmelder, eine Brandschutzbegehung und die Einbeziehung der Gebäudeversicherung.

Zum Hintergrund: Beim Laden eines Elektroautos fließen große Strommengen, die bei technischen Fehlfunktionen Brände auslösen können. Der Brand eines Elektroautos ist eine Herausforderung: Die Hitzeentwicklung ist enorm und zum Löschen sind große Wassermengen nötig. Tiefgaragen, in denen es zu einem solchen Feuer kommt, können danach abrissreif sein. Auch bei der Installation im Freien ist die Brandgefahr erhöht. Wird die Wallbox zum Beispiel an einer nicht feuerfesten, gedämmten Hausfassade installiert, kann im Fall eines Brands während des Ladevorgangs auch die Fassadendämmung Feuer fangen und das ganze Gebäude in Brand geraten.

Info an Gebäudeversicherer

Im gewerblichen Neubau wird der Brandschutz hinsichtlich E-Autos und Wallboxen in der Regel bereits durch die Brandschutzplaner mitgedacht. Auch privaten Bauherren ist anzuraten, den Brandschutz baubegleitend durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Des Weiteren rät der BVS Immobilieneigentümern bei nachträglichem Einbau von Wallboxen zu einer Brandschutzbegehung durch professionelle Installationsfirmen oder qualifizierte Sachverständige. Auf jeden Fall ist die eigene Gebäudeversicherung über das Vorhaben zu unterrichten.

Walter Herre, von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, ergänzt: „Wir empfehlen im Zusammenhang mit der Errichtung von Ladestationen in bestehenden Garagen auch den vorhandenen baulichen Brandschutz zu überprüfen. Gerade bei älteren Bestandsgebäuden erreicht dieser nicht das aktuell von Bauordnungen verlangte Niveau.“ Auch wenn formal keine Anforderungen an die Verbesserung des Brandschutzes bestünden, sollte dieser im Eigeninteresse verbessert werden.

kt

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