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Isolationswiderstand

Der Isolationswiderstand von HV-Komponenten und von HV-Leitungen ist essentiell für die Sicherheit von Hochvoltfahrzeugen und demzufolge in der ECE R 100 festgelegt. Darin finden sich folgende Definitionen:
Wenn Wechselstrom- und Gleichstrom-Hochspannungs-Sammelschienen galvanisch voneinander getrennt sind, muss der Isolationswiderstand zwischen Hochspannungs-Sammelschiene der elektrischen Masse, bezogen auf die Betriebsspannung, bei der Gleichstrom-Sammelschiene mindestens 100 Ω/V und bei der Wechselstrom-Sammelschiene mindestens 500 Ω/V betragen.
Wenn Wechselstrom- und Gleichstrom- Hochspannungssammelschienen galvanisch verbunden sind, muss der Isolationswiderstand zwischen Hochspannungs-Sammelschiene und der elektrischen Masse, bezogen auf die Betriebsspannung, mindestens 500 Ω/V betragen.
Im Klartext und auf das Wichtigste reduziert heißt das: Bei einer HV-Anlage mit nicht galvanisch voneinander getrennten Gleich- und Wechselstrombereichen muss der Isolationswiderstand 500 Ω/V betragen. Für eine Anlage mit beispielsweise 200-V-Systemspannung liegen also die Mindestanforderungen für den Isolationswiderstand bei 100.000 Ω beziehungsweise 100 KΩ.