Der Leitfaden der genannten Organisationen (Download des ausführlichen Ratgebers hier) enthält Hinweise für die Planung, Installation und den sicheren Betrieb von Wallboxen und geprüften Steckdosen zum Laden von Elektrofahrzeugen in geschlossenen Garagen. Zur Vermeidung von Bränden und deren Auswirkungen werden bauliche, anlagentechnische und organisatorische Schutzmaßnahmen und Präventionsmöglichkeiten beschrieben (Kompakt-Ratgeber „Sicheres Laden von-Elektrofahrzeugen in Garagen“ hier zum Download).
Zudem geben die genannten Institutionen Tipps zur Förderung von privaten Ladestationen. Denn seit dem 24. November 2020 kann bei der KfW ein Zuschuss für den Kauf und Anschluss von privaten Ladestationen, den sogenannten Wallboxen, beantragt werden. Anträge lassen sich auch dem KfW-Förderportal stellen.
Stellen Privatpersonen oder auch Unternehmen einen solchen Antrag, so erhalten sie für den Erwerb und die Errichtung neuer Ladestationen einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt. Allerdings ist Voraussetzung für die Förderung, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.
Torsten Schmidt
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