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Die Abkürzung steht für Hybrid-Vehicle: Die Regelung UN-ECE-R85 der Wirtschaftskommission der Vereinigten Nationen für Europa differenziert zwischen Hybrid-Vehicle (HV) und Hybrid-Electric-Vehicle (HEV). Das HC wird wie folgt definiert: Das Hybridfahrzeug (HV – Hybrid-Vehicle) ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei verschiedenen (fahrzeugeigenen) Energiewandlern und -speichern für den Antrieb des Fahrzeugs.