Berlin, 24. September 2014: Heute hat das Kabinett den von Bundesminister Alexander Dobrindt und Bundesministerin Barbara Hendricks eingebrachten Entwurf eines Elektromobilitätsgesetzes beschlossen. Ziel ist es, die Elektromobilität voranzubringen.
Wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastrukur mitteilt, gehören zu den wesentlicher Regelungsinhalten des Gesetzes folgende Punkte:
- Definition der zu privilegierenden E-Fahrzeuge
- Kennzeichnung über das Nummernschild
- Park- und Halteregelungen
- Nutzung von Busspuren
- Aufhebung von Zufahrtsverboten
Unter das Gesetze fallen reine Batterie-Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und die von außen aufladbaren Plug-in-Hybridfahrzeuge. Für diese gelten die beschlossenen Vorteile jedoch nur, wenn die Kohlendioxidemission bei höchstens 50 g/km liegt und eine rein elektrische Mindestreichweite von mehr als 30 km gegeben ist (bzw. 40 km ab 2018).
Der Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Matthias Wissmann, sieht die Maßnahmen positiv und meint, dass „die Öffnung von Busspuren oder kostenlose Parkräume das elektrische Fahren attraktiv macht“ Deshalb mahnt er an, das Gesetz solle schnell in Kraft treten.
Bei dieser Gelegenheit verweist er darauf: „Deutschland ist bei der Elektromobilität gut aufgestellt. In keinem anderen Land haben Autokäufer eine so große Auswahl an Elektromodellen“. Zudem werden bis Ende des Jahres noch 17 Serienmodelle aus deutscher Produktion auf dem Markt kommen und das Angebot an E-Mobilen erweitern. 2015 folgen weitere zwölf Modelle.
Doch bei allem Positiven: „Damit die Elektromobilität richtig Fahrt aufnimmt, sollte die Politik den Hebel zuerst bei den Firmenwagen ansetzen“ betont Wissmann. So sollten etwa Unternehmen, die E-Autos anschaffen, intelligente Abschreibungsmöglichkeiten nutzen können. Denn gerade im gewerblichen Bereich, der rund 60 Prozent des Neuwagenmarktes ausmacht, können Elektrofahrzeuge besonders sinnvoll und wirtschaftlich eingesetzt werden.